Verkehrsrecht/ 
Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht und das Verkehrsstrafrecht bilden einen verhältnismäßig großen Teil der täglichen Praxis an den Amtsgerichten. Hierbei ist zwischen den zivilrechtlichen Verfahren, z.B. zwischen Unfallgegnern (Verkehrsrecht) und den Verfahren an den Strafgerichten (Verkehrsstrafrecht) zu unterscheiden.

Typische Delikte aus dem Verkehrsstrafrecht sind:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Nötigung (im Straßenverkehr), § 240 StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Vollrausch, § 323a StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Welcher Anwalt ist der richtige?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über besondere Kenntnisse im Bereich des Verkehrsrechts und kann Ihre zivilrechtlichen Ansprüche erfolgreich durchsetzen, bzw. die gegnerischen Forderungen abwehren. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist ein Fachanwalt für Strafrecht gefragt, der mit Richtern und Staatsanwälten das bestmögliche Ergebnis für Sie aushandeln kann. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen in beiden Rechtsgebieten über eine hervorragende Expertise sowie langjährige Erfahrung in vielen tausend erfolgreich bearbeiteten Verfahren. Unser Spezialist für beide Rechtsbereiche ist sowohl Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht.

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